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BayObLG, 23.01.1997 - 3Z BR 7/97 |
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- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Stundensatz eines Diplom-Sozialpädagogen als Berufsbetreuer
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 01.08.1997 - 3Z BR 165/97
Angemessene Vergütung eines Diplomsozialpädagogen als Berufsbetreuer
Ungeachtet dessen, daß das seinerzeitige Beschwerdegericht in der vom Betreuer angeführten Senatsentscheidung vom 31.7.1996 (3Z BR 154/96) den Stundensatz unbeanstandet auf 102 DM bemessen hatte, liegt auch der hier zuerkannte Betrag von 92 DM innerhalb des dem Tatrichter zuzubilligenden Ermessensspielraums (vgl. insoweit auch den Senatsbeschluß vom 29.6.1995 - 3Z BR 206/94 - zu einem auf 85, 60 DM bemessenen Stundensatz und den Senatsbeschluß vom 23.1.1997 - 3Z BR 7/97 - zu einem auf 92 DM bemessenen Stundensatz).